Ihr Trinkwasser-Installateur
Trinkwasserhygiene in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich
Als Sachverständige und qualifizierter Fachbetrieb für Trinkwasserhygiene liegt unser Schwerpunkt – neben den klassischen Installateur-Aufgaben rund um die Gas-, Sanitär- und Heizungstechnik – auf der technischen Begehung sowie Wartung und Sanierung von privaten, gewerblichen und kommunalen Trinkwasseranlagen. Wir kümmern uns um die Einhaltung der hohen Trinkwasser-Qualitätsstandards, damit Sie Ihr wichtigstes Lebensmittel zu jeder Zeit bedenkenlos genießen können.
Unsere Leistungen
Anlagen-Check
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Daher gelten für das Inverkehrbringen und seine Verteilung strenge Regeln und Hygienevorschriften. Als Sachverständige und Trinkwasser-Hygienetechniker sorgen wir unter anderem für die vorgeschrieben Kontrollen und die Einhaltung der Qualitätsstandards.
Wir überprüfen Trinkwasseranlagen in Privathaushalten, insbesondere wenn das Wasser aus hauseigenen Brunnen oder Quellen stammt, weisen auf Gefahrenquellen hin und klären über Ihre Möglichkeiten auf.
Für Betriebe, Industrien, aber auch kommunale Einrichtungen gibt es umfangreiche Vorgaben, die in der Trinkwasserverordnung der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind. Als qualifizierter Fachbetrieb für Trinkwasserhygiene sind wir befugt, Anlagen jeder Größe zu überprüfen und bakteriologische wie auch chemisch-physische Untersuchungen durchzuführen. Solche regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen sind für all jene verpflichtend, die Trinkwasser in Verkehr bringen. Dazu zählen unter anderem:
- kommunale oder genossenschaftliche Wasserversorgungen
- Gaststätten
- Privatzimmervermietungen
- Gemeinschaftsversorgungen
- landwirtschaftliche Direktvermarkter
Sie haben Fragen rund um Ihre bestehende Trinkwasseranlage oder sind dabei, eine neue zu planen. Kontaktieren Sie uns! Installateur Dolsky - Ihr Fachbetrieb und qualifizierter Trinkwasser Hygienetechniker.
Analyse
Die Trinkwasseranalyse ist in der Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001 i.d.g.F.) geregelt. Als qualifizierter Trinkwasser-Hygienetechniker und Sachverständiger sind wir berechtigt, alle erforderlichen Trinkwasserproben für die Trinkwasseranalyse zu entnehmen und zu dokumentieren.
Die Proben für die Trinkwasseranalyse werden in der Regel unmittelbar nach der Übergabe der Zubringerleitung, meist die Ortsleitung, genommen. Weitere Probeentnahmen werden individuell mit dem Anlagenbetreiber besprochen. Unsere Trinkwasseranalyse entspricht den Vorgaben der ÖNORM B5019 für höchste Messgenauigkeit, um auch minimale Schadstoffkonzentrationen zu erkennen. Untersucht wird auf verschiedene Parameter, wie elektrische Leitfähigkeit, Bakterien oder Mineralien, ebenso wie Dioxine und den pH-Wert.
WICHTIG:
- Die regelmäßigen Wasserproben dürfen nicht selbst entnommen und zum Labor gebracht werden! Dafür sind nur qualifizierte Techniker zugelassen.
- Da wir als Sachverständige zugelassen sind, gelten unsere Untersuchungen als Gutachten gemäß § 73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 2006.
- Anlagenbetreiber sind seit 2016 dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Analyse unaufgefordert an Behörde in elektronischer Form zu übermitteln.
Reinigung und Wartung
Sind Trinkwasserleitungen einmal verunreinigt, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Reinigung und Wartung. Solche Verunreinigung in kommunalen, aber auch in Industrie-Wasserleitungsnetzen können einerseits durch Ablagerungen und Sedimentationen entstehen. Oft entstehen Verunreinigungen in Rohrleitungen aber auch durch Rohrbrüche, durch Sanierungen und Inkrustierungen an metallischen, wie auch an nichtmetallischen Rohrleitungen. Ist der Schaden einmal eingetreten, ist eine schnelle und effektive Lösung gefragt.
Je nach Verschmutzungsart und -ursache bieten wir eine Vielzahl an effizienten Lösungen, um die benötigte Qualität für Endverbrauchen wiederherzustellen. Abhängig von der Anlage und dem jeweiligen Problemfall setzen wir dabei von Filter-Rückspülungen bis zu Luftwasserspülungen gesamter Leitungssysteme unterschiedliche Verfahren ein.
Sicher in die Zukunft
Gerne bieten wir auch individuelle Wartungsverträge, mit denen Sie gegen zukünftige Stillstandzeiten besser gewappnet sind.
Informieren Sie sich
Liste der Gesetze und Verordnungen für Niederösterreich, Oberösterreich und Wien
Niederösterreich
NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978, LGBl. 6951 idgF.
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. Nr. 6930 idgF.
Oberösterreich
OÖ Wasserversorgungsgesetz 205, LGBl. Nr. 35/2015
OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz 1958, LGBl. Nr. 28/1958 idgF. (Verordnungsgrundlage für Wasseranschlussgebühren der Gemeinde)
Wien
Wasserversorgungsgesetz, LGBl. Nr. 10/1960 idgF.
WasserversorgungsG-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 20/1960 idgF.
Umweltabgabengesetz, LGBl. Nr. 43/1989 idgF. (Umweltabgabe auf Wasser aus öffentlicher Wasserversorgung)
Wiener Bauordnung, LGBl. Nr. 11/1930 idgF. (§§ 103 f - Wasserversorgung in Gebäuden)
Wasserrecht
Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959 (WV) idgF.
Lebensmittelrecht
Trinkwasserverordnung, BGBl. II Nr. 304/2001 idgF.
Mineralwasser- und Quellwasserverordnung, BGBl. II Nr. 309/1999 idgF.